Als die Richterin dies ablehnte, erklärte der Staatsanwalt, sich die Geltendmachung einer Nichtigkeitsbeschwerde wegen dieses möglichen Verfahrensfehlers vorzubehalten.
Darüber hinaus bezeichnet das Croquis die Stellungnahme des Generalprokurators (Staatsanwalt beim obersten Gerichtshof) beim Gerichtstag des obersten Gerichtshofes im Verfahren wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde.
Für die Volksgerichtsverfahren waren die Bestimmungen der österreichischen Strafprozessordnung über Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde außer Kraft gesetzt worden.