Es dient der Auswertung von sechs nichtöffentlichen Datenbanken zu Personen, Kraftfahrzeugen, Banknoten, gestohlenen Ausweisdokumenten und Schusswaffen.
Beihilfen sind insbesondere öffentliche Gelder und Gewährleistungen für nichtöffentliche Unternehmen, die hierfür keine oder keine adäquate Gegenleistung erbringen.