Kontrastmittel können unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Nebenwirkung) haben, die sich an verschiedenen Organen inklusive der Haut manifestieren können.
In besonderen Fällen können auch nicht konjugierte Fluorophore als „Kontrastmittel“, beispielsweise in der Angiografie bei Verbrennungen, verwendet werden.
Das in die Lunge eingedrungene Material kann dabei vielfältig sein, z. B. Speichel, Getränke, Nahrung, Mageninhalt, Blut, Fremdkörper oder Kontrastmittel.
Kontrastmittel müssen von Tracern beziehungsweise Radiopharmaka, die zur Darstellung physiologischer Vorgänge in der Nuklearmedizin eingesetzt werden, unterschieden werden.