Das Natrium wird aus Kochsalz gewonnen, welches wiederum per Destillation aus dem Meerwasser kommt; die dazu notwendige Energie stammt aus unterseeisch abgebauter Steinkohle.
So bejahte der Bundesgerichtshof beispielsweise das Nutzen eines Giftes bei der Verabreichung einer lebensgefährlichen Menge an Kochsalz an ein kleines Kind.
Die Härtebildner Calcium und Magnesium, die bei der Beladung an das Ionenaustauschharz angelagert wurden, werden durch das Natriumion des Regenerationsmittels Kochsalz ersetzt.