Alle übrigen Klappmesser haben ein Rutschgelenk, das aufgrund der Reibungskraft zwischen Klingengelenk und Rückenfeder das unbeabsichtigte Zusammenklappens erschwert, jedoch nicht gänzlich verhindert.
Bei Klappmessern ist die Klinge beweglich, liegt zwischen zwei Wangen und kann mittels Daumendreh oder Fingerzug in den Griff eingeklappt beziehungsweise aktiviert werden.
Dasselbe gilt für Klappmesser, die in Gelenknähe am Bauch der Klinge eine Nase (Flipper) aufweisen, die im geschlossenen Zustand am Rücken des Griffs herausragt.
Streitigkeiten und Ehrverletzungen wird mit bei jeder Gelegenheit zum Vorschein kommenden (im Gegensatz zu den sonst geläufigen Schwertern unsichtbaren) Klappmessern begegnet.