Die Werkstattbindung ist in der deutschen Kfz-Versicherung eine Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, die den Versicherungsnehmer im Schadensfall verpflichtet, eine vorgegebene Werkstatt aufzusuchen.
Die angebotenen Konditionen berücksichtigen dabei unter Umständen nicht den Schadenfreiheitsrabatt des Fahrzeughalters, die er bei seiner bisherigen Kfz-Versicherung hatte.
Ein Versicherungsvertrag kann im Schadenfall zurückgestuft werden, wenn der Versicherer beispielsweise in der Kfz-Versicherung aufgrund einer Schadenmeldung eine Zahlung leistet oder eine Schadenrückstellung bildet.
Eine Aussage zum "Warum" ist nicht erforderlich und kann als verfrühtes Schuldeingeständnis bei einer späteren Inanspruchnahme der Kfz-Versicherung problematisch sein.
Für die Beitragshöhen in der Kfz-Versicherung sind die Kfz-Schlüsselnummern von Bedeutung, für jede Fahrzeugeinstufung wird eine Typklasse in der Haftpflichtversicherung und eine in der Kaskoversicherung festgelegt, die jährlich veränderbar sind.