1817 regulierte man den Fluss, der in Verlängerung der Kärntner Straße von der Kärntnertorbrücke überspannt wurde, die 1854 durch die Elisabethbrücke ersetzt wurde.
Sie war damit Ende des Jahres eine von sechs Kärntner Gemeinden, die die Bedingungen des Patents erfüllten (mindestens 500 Personen oder 100 Familien).