1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten werden durch ein Steuersystem ersetzt wie in den Grundzügen heute noch existiert.
Anspruch auf Grundrente haben Niederländer ohne Bedürftigkeitsprüfung ab Beginn des Rentenalters: Alleinstehende Rentner erhalten 70 % des Mindestlohns, Paare erhalten pro Partner 50 %.