Der Ladeschein ist gleichzeitig Empfangsbestätigung, Beförderungsversprechen, Warenwertpapier (Traditionspapier), Beweisurkunde über den Abschluss eines Frachtvertrages und Auslieferungsversprechen gegen Rückgabe des Originals.
Der Transport löst Transportkosten oder Versandkosten aus, deren Bezahlung durch die Frankatur oder durch die Incoterms (international) geregelt wird, sofern im Frachtvertrag nichts anderes vereinbart ist.