Seither werden die Loks bei größeren Schäden oder der Fälligkeit einer Teilausbesserung wieder abgestellt und in weiterer Folge als Ersatzteilspender verwendet und schlussendlich verkauft.
Eine Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist auch bei Identität von Schuldner und Gläubiger und annähernd gleicher Fälligkeit nicht zulässig (Bruttoprinzip).