Die Lagerleitung bekämpfte erfolglos die Disziplinlosigkeit und Auflösungserscheinungen des Lagerpersonals, denn das Verhalten der an Korruption und Willkür gewöhnten Lager-Ustasche änderte sich dadurch kaum.
Verstöße gegen das kodifizierte Regelwerk, aber auch gegen das Gesetz des fairen Umgangs miteinander, gelten als Disziplinlosigkeit und unsoziales Verhalten.