Jeder Disziplinarvorgesetzte kann Soldaten, die seiner Disziplinarbefugnis unterstehen, wegen eines Dienstvergehens vorläufig festnehmen, wenn es die Aufrechterhaltung der Disziplin gebietet (Abs.
Ein Disziplinarvorgesetzter hat die Disziplinarbefugnis der nächsthöheren Stufe, wenn der sonst zuständige Disziplinarvorgesetzte nicht erreichbar und sofortiges Einschreiten zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin erforderlich ist.
Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte ist außerdem zuständig, wenn der Zuständige meldet, dass seine Disziplinarbefugnis nicht ausreicht, er persönlich durch die Tat verletzt ist oder er sich für befangen hält.
Von der Dienstreise grenzt sich von der Kommandierung insofern ab, dass bei letzterer grundsätzlich die Disziplinarbefugnis wechselt und der Zweck die allgemeine Dienstleistung ist.