Der Disziplinarrat wacht über die Einhaltung der Berufspflichten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter sowie über Ehre und Ansehen des Rechtsanwaltsstandes und dient damit dem Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung.
Weiterhin schrieb er: „Man muß lesen, um zu arbeiten, d.h. das Gelesene anzuwenden; also keiner von uns soll durch sein Lesen in seinen Berufspflichten träger werden.
Letzteres legt das Berufsbild des Psychotherapeuten, die Zulassung zur Ausbildung, die Ausbildung selbst, Berufsbezeichnung, Berufspflichten, Listeneintrag, Psychotherapiebeirat sowie Strafbestimmungen und das Verhältnis zu anderen Vorschriften fest.
Damit verbunden sind u. a. das Einhalten von Berufspflichten wie Verschwiegenheitsverpflichtung, Verpflichtung zur laufenden Fort- und Weiterbildung, Einhaltung wissenschaftlich, evidenzbasierter Therapien sowie die Dokumentationspflicht.
Zu den Berufspflichten gehört, den „Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben.