Die Höhe der Unterhaltsansprüche beziehungsweise der Unterhaltspflichten hat sich in den einzelnen Altersstufen und Einkommensgruppen nach den Umständen des Falles erhöht oder verringert.
In Kehrordnungen wurden die räumliche und zeitliche Zuteilung des Wassers sowie Unterhaltspflichten geregelt; zuständig für deren Durchsetzung war jeweils ein Wässerbannwart.
Eine Abzweigung von Geldleistungen an den Ehegatten und die Kinder ist möglich, sofern der Leistungsberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.