Der Aufsichtspflichtige kann aber die Haftung vermeiden, wenn er seiner Aufsichtspflicht nachkommt oder der Schaden auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht entstanden wäre.
Da nicht alle Künstler für Verwaltung und Menschenführung geeignet sind, hatte mancher Hofkapellmeister schwer unter der Aufsichtspflicht für seine Musiker zu leiden.