Die Insassen mussten sechs Tage die Woche von morgens bis abends unbezahlten Arbeitsdienst leisten, unter anderem durch Knüpfen von Fischernetzen, Schlossereiarbeiten und mittels Gartenpflege.
Die Regelung galt auch für Sportler, die Arbeitsdienst leisteten oder aus anderen für kriegswichtig angesehenen Gründen von ihrem Heimatort wegversetzt wurden.
Die Schau zeigt das Schicksal der Bewohner der Kolonien der kriegführenden Länder, die als Freiwillige oder gezwungen Militär- und Arbeitsdienste leisteten.
Zusätzlich waren die Eigentümer verpflichtet, beim Bau im Rahmen des Freiwilligen Arbeitsdienstes mitzuarbeiten oder einen entsprechenden Zahlungsersatz zu leisten.