Als dritter – und unauffälligster – Weg drang das englische Recht durch das an diesem geschulte Personal der Richter- und Anwaltschaft in die Kapkolonie ein.
Die Vertretung durch Anwälte war im englischen Recht lange Zeit durch die Spaltung der Anwaltschaft in barrister und solicitor gekennzeichnet, die erst 1990 gelockert wurde.