Dabei handelt es sich um die Geländeoberfläche, die natürlich vorhanden (also „gewachsen“) ist und somit nicht durch Aufschüttungen oder Abgrabungen verändert wurde.
Die Landschaft ist im Bereich der Sechs-Seen-Platte durch Abgrabung von Kies und Sand großflächig verändert, der ursprüngliche Lauf des Wambachs hier nicht mehr erkennbar.
Als Vorhaben gelten die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage sowie die Aufschüttung und Abgrabung größeren Umfangs, die Ausschachtung und die Ablagerung.