Die Reststreifen (die die Leiterplatten im Nutzen verbunden haben und nach dem Trennen nicht mehr benötigt werden) werden einem Abfallbehälter zugeführt.
Seit 2001 wird in Freigabemessplätzen gemäß Strahlenschutzverordnung die spezifische Radioaktivität in den Abfallbehältern erfasst und der Zeitpunkt für die Freigabe automatisch berechnet.
In vielen Städten und Gemeinden wird der Abfall in getrennten Abfallbehältern gesammelt, um bereits vor der kommunalen Abfallbeseitigung eine Mülltrennung zu erreichen.