Das wird schon bei der Probefahrt am ersten Tag deutlich: Ungeeignete Kleidung, unsicheres Fahrverhalten und mangelnde Fahrzeugkenntnisse scheinen die Vorurteile zu bestätigen.
Für Schienenfahrzeuge sind Zwischenuntersuchungen alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben, verbunden mit ausführlichen Probefahrten, Bremsproben und anderen Funktionsprüfungen sowie elektrischen Messungen.