Außerhalb von Gaststätten, Straßencafés und an Erfrischungsständen dürfen in weiten Teilen der Innenstadt nur nichtalkoholische Getränke konsumiert werden.
Zusätzliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel Verpflegungs- und Reinigungsleistungen sowie Servicepersonal, dürfen in der Regel bei einer privaten Zimmervermietung den Mietern nicht angeboten werden.