Während ein Staatenbund eine nur völkerrechtliche Verbindung souveräner Staaten ist, ist ein Bundesstaat eine staatsrechtliche Verbindung von (nichtsouveränen) Staaten zu einem (souveränen) Gesamtstaat.
Völkerrechtliche Verträge hätten aber noch der Zustimmung anderer Organe wie dem Fürstenrat (oder je nach Inhalt des Bundesrats oder der Versammlung der Bundesabgeordneten) bedurft.
Völkerrechtliche Verträge, Gesetze des öffentlichen Rechts sowie europäische Rechtsakte, Verordnungen und Richtlinien sind meist anstelle von Paragraphen durch Artikel gegliedert.