Die Staatenverantwortlichkeit bzw. völkerrechtliche Verantwortlichkeit betrifft die Frage, ob und inwieweit Völkerrechtssubjekte, in der Regel Staaten, für ein völkerrechtswidriges Handeln oder Unterlassen einzustehen haben.
Daher stattet der Papst im Allgemeinen auch keine Staatsbesuche ab, sondern Pastoralbesuche, wenngleich das Protokoll ihn aufgrund seiner Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt wie ein Staatsoberhaupt behandelt.
Insbesondere werden die räumliche Identität und die Identität als Völkerrechtssubjekt nicht voneinander getrennt: Die räumliche war 1973 unstrittig nicht gegeben.
Wird völkerrechtliches Unrecht begangen, so kann sich das angegriffene Völkerrechtssubjekt dagegen wehren (jedoch sind Präventivkriege nicht zulässig).