Diese Beschaffung vollzieht sich grundsätzlich in Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen, sogenannten fiskalischen Hilfsgeschäften.
Dieser symbolisiert den Frieden, der durch den Ausgleich zwischen umstrittenen zivilrechtlichen Interessen – versinnbildlicht durch den schrägen Waagbalken – erreicht werden soll.
Von Rechtspflicht sprechen wir, wenn eine zivilrechtliche Konfliktentscheidung ein bestimmtes Verhalten als gesollt bezeichnet und zur Durchsetzung dieses Verhaltens Zwang zur Verfügung stellt.