Zu seinen Arbeitsgebieten zählen Verfahrensprinzipien und Entscheidungswirkungen im Zivilprozessrecht, das Haftungsrecht und das Arbeits- und Arbeitskampfrecht.
1859 konnte somit eine Kodifikation des Zivilprozessrechts, 1860 des Macaulaysche Strafgesetzbuch und 1861 eine Kodifikation des Strafprozessrechts von der britischen Krone erlassen werden.