Das Zivilrecht, das neben dem Strafrecht zum Schutz der Opfer beitragen kann, bietet zwar Möglichkeiten, um auf Gewalttaten und unzumutbare Belästigungen zu reagieren.
Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.
1 Satz 1 PatG zwischen gleichberechtigten Personen des Zivilrechts, nämlich einem Kläger (dem so genannten Nichtigkeitskläger) und dem Inhaber des angegriffenen Patents, durchgeführt wird.