Zusätzlich zu der überwiegend vom Arbeitgeber finanzierten Betriebsrente (ZVKRente/Pflichtversicherung) bietet die Zusatzversorgungskasse den Beschäftigten ihrer Mitglieder an, mit eigenen Beitragszahlungen in die ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung) ihre Betriebsrente aufzustocken.
Die freiwillige Versicherung wird in einem eigenen Abrechnungsverband geführt, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt wird.
Die Teilnahme an einer Eignungsübung berührt eine bestehende Pflicht- oder freiwillige Versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine bestehende Pflegeversicherung nicht.
Die Entscheidung der Clearingstelle bindet die Bundesagentur für Arbeit, wenn sich der GGF der Befreiung nicht durch Pflichtversicherung auf Antrag oder freiwillige Versicherung entgegenstellt.
Die freiwillige Versicherung beginnt mit dem Tag, der auf das Ende der Pflicht- bzw. Familienversicherung folgt, andernfalls mit dem Tag des Beitritts.