Im bundesdeutschen Handelsrecht ist der Begriff der Tatsache weit zu fassen, denn alles, was eintragungspflichtig im Handelsregister ist, gehört zu den Tatsachen.
Wurde eine Gesellschaft dieser Rechtsformen gelöscht und die Löschung bekannt gemacht, obwohl die Abwicklung noch nicht abgeschlossen war, so handelt es sich um die unrichtige Bekanntmachung einer eintragungspflichtigen Tatsache (Abs.
Unterschieden wird jedoch zwischen solchen Schiffen, die zwingend ins Schiffsregister einzutragen sind und solchen, die nicht eintragungspflichtig sind.
Schwächer und zugleich kompliziert ist die für eintragungspflichtige Tatsachen vorgesehene negative (vertrauensschützende) und positive (vertrauenszerstörende) Publizität des Handelsregisters (Abs.
Ist eine eintragungspflichtige Tatsache eingetragen und bekannt gemacht worden, dann darf sich der eingetragene Kaufmann nach Ablauf von 15 Tagen seit Bekanntmachung darauf berufen.