Nach Beendigung der Lehre diente er bis 1821 als Soldat und besuchte hierbei die Soldatenschulen und in seiner dienstfreien Zeit betrieb er sein Selbststudium.
Soweit besondere dienstliche Verhältnisse es erfordern, können Beamte und Soldaten angewiesen werden, sich in der dienstfreien Zeit in der Nähe der Dienststelle aufzuhalten.
Bei einem Einsatz der Höhenrettungsgruppe werden bei Bedarf die dienstfreien Höhenretter zeitnah nachalarmiert, um schnell zusätzliches qualifiziertes Personal an der Einsatzstelle garantieren zu können.