Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d. h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabzeichen und ggfs.
Nach 1938 wurde diese Praxis jedoch als zu umständlich aufgegeben und diese Personengruppe trug nun die regulären Uniformen mit den jeweils aktuellen Dienstgradabzeichen.
Wie alle überzähligen und außeretatmäßigen Dienstgrade führten sie zwar Rang und Dienstgradabzeichen des etatmäßigen Pendants, bezogen aber nicht deren höhere Löhnung.