Bei Investmentfonds ist dies die Verwaltungsvergütung, bei Lebensversicherungen der Anteil der Versicherungskosten, die Fondskosten, und die Verwaltungsgebühren.
Die maximale Höhe der Verwaltungsvergütung und der Depotbankvergütung werden bereits in den Vertragsbedingungen festgelegt, ebenso eine Liste der Kosten, die aus dem Fondsvermögen gezahlt werden dürfen.