Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt die Vollstreckung im Rahmen des österreichischen Verwaltungsverfahrens durch so genannte Vollstreckungsbehörden.
Rechtsgrundlage für die Zwangshaft sind auf Bundesebene des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes sowie auf Landesebene die einschlägigen Regelungen in den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Bundesländer.
Außerdem fallen nach den jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder Verwaltungsgebühren an, die als Pauschale durch einen Gebührenbescheid erhoben werden.
Für die allgemeinen Sicherheitsbehörden ergeben sich die Befugnisse zu Ausgangsmaßnahmen aus verschiedenen Gesetzen, die Befugnisse zur Durchsetzung einschließlich der Anwendung unmittelbaren Zwangs sind dann zusammengefasst in Verwaltungsvollstreckungsgesetzen geregelt.