Selbständige Verordnungen werden in Form von allgemein verbindlichen Verordnungen (Rechtsverordnung) oder als Verwaltungsverordnungen (bindet nur die Verwaltungsorgane, an welche sie gerichtet ist) ausgestaltet.
Des Weiteren vertritt es den Staat sowohl vor dem Staatsgericht als auch vor dem Bundesgericht sowie bei Verhandlungen zu Verwaltungsverordnungen und Regelungen.