Auch wegen einer Verwaltungsübertretung kann eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet werden, wenn die verhängte Geldstrafe nicht vollstreckt werden kann.
Sanktioniert wird die Missachtung der Impressumspflichten vom österreichischen Gesetzgeber als Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bedroht ist und von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet wird.
Liegt eine Schulpflichtverletzung von mehr als drei Tagen vor, gilt dies als Verwaltungsübertretung, die ein Verfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde nach sich zieht.
Um dies zu tun, muss die Behörde das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung im Falle der Nichtbeachtung des Platzverbots ausdrücklich in der Verordnung des Verbots festlegen.