Die Versorgungsbezüge der Berufssoldaten und die Dienstzeitversorgung der Soldaten auf Zeit der Bundeswehr ist im Soldatenversorgungsgesetz () geregelt.
Anlass war eine Durchführungsverordnung zum Bundesversorgungsgesetz: Angehörige von Soldaten und Zivilisten, die sich aufgrund von Kriegsfolgen suizidiert hatten, konnten Versorgungsbezüge erhalten.