Die deutsche Bundesbeihilfeverordnung regelt seit 2009 die Gewährung von Beihilfe für Beamte und ehemalige Beamte des Bundes und für Versorgungsempfänger.
Demnach wird es ab dem Jahr 2040 für Neuzugänge bei den Versorgungsempfängern den Versorgungsfreibetrag nicht mehr geben, andererseits werden Sozialversicherungsrenten ab diesem Zeitpunkt voll versteuert.
Die wesentlichen Entscheidungen über die Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber zu treffen.