Der neue Versorgungsausgleich ordnet die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach der Scheidung an.
Durch den Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Ehepartner addiert und jedem Ehepartner die Hälfte davon gutgeschrieben.
Vereinfacht gesagt sind die Folgen eines Rentensplitting ähnlich denen des Versorgungsausgleichs, ohne dass die Ehegatten bzw. Lebenspartner tatsächlich geschieden werden.
In der Vereinbarung können die Ehegatten auch den Versorgungsausgleich ausschließen oder z. B. die Ausgleichsansprüche dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten.