Die Staatsanwaltschaft forderte hohe Freiheitsstrafen zwischen sieben und neun Jahren, die Verteidigung dagegen Freisprüche für alle drei Angeklagten, bei Schuldspruch jedoch höchstens fünf Jahre Haft.
Er wirft darin der Staatsanwaltschaft konsequente Vernachlässigung entscheidender polizeilicher Ermittlungsergebnisse und eine langfristige Verzögerung bzw. bis zuletzt gänzliche Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte vor.
Der Granatwerfer wurde vom Verteidigungsministerium an die Staatsanwaltschaft erst nach wiederholten Aufforderungen sechs Monate nach dem Geschehen übergeben.