In dieser Anfrage wird ein rassistischer Vorfall erwähnt, bei dem vier Männer im Jahr 2014 Knallkörper gegen die Unterkunft warfen und rassistische Parolen riefen.
Für die Störaktion im Audimax, bei der Kunstblut verspritzt und Parolen geschrien wurden, verurteilte 2016 ein Bezirksgericht zehn Aktivisten zivilrechtlich wegen Besitzstörung.
Mit ihrem seit jeher betont nationalen Charakter waren sie für Parolen der extremen Rechten anfällig und wurden zunehmend in das tagespolitische Geschehen verwickelt.