Faktisch sicherte die Arbeitsgemeinschaft die Besitzrechte der Unternehmer, die sich durch Revolution mit weiterreichenden Forderungen nach Sozialisierung der Industrie konfrontiert sahen.
Weiterreichende Maßnahmen wie z. B. Berufsverbote waren nicht beabsichtigt, sie diente als Aussonderungshilfe für Bibliotheken, Büchereien und den Buchhandel.
Die beiden letzten Gruppen dienten ursprünglich unterschiedlichsten Aufgaben des täglichen Bedarfes, aber im Laufe der Zeit wurde ihre Rolle zunehmend zeremoniell und ohne weiterreichende Aufsichtstätigkeit.