Die britische Polizei sprach bei der Festnahme der Verdächtigen von einer Kooperation zwischen britischen und ausländischen Polizeiorganisationen und Geheimdiensten.
Dieser Erlass bevollmächtigte Gestapobeamte bei vermuteter Auskunftsverweigerung, Verdächtige schwer zu misshandeln und bis hin zu deren Tod Aussagen zu erpressen.
Vor allem die Aspekte der erforderten Unschuldsvermutung, der Schutz der Angehörigen des Verdächtigen und die Resozialisierungschancen seien zu berücksichtigen.
Dennoch freute er sich, wie „Kinder, erwünschte wie unerwünschte oder versagte, die Verdächtigen, die Schuldigen und die Ermittler ganz leise miteinander verbinden.