Unbeschadet des uneinheitlichen Forschungsstandes steht heute fest, dass die einzelnen Gebiete zu deutlich unterscheidbaren Zeiten in unterschiedlicher Dichte besiedelt wurden.
Die Inhalte des Religionsunterrichts sind unbeschadet der staatlichen Schulaufsicht in Kooperation mit den Religionsgemeinschaften und „in Übereinstimmung mit deren Grundsätzen“ festzulegen.