Das Gericht urteilte damals, dass „ein letzter unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit besteht, der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist.
Sie wurde als Angriff auf die unantastbare Ehre der kaiserlichen und königlichen Armee und somit auf eines der Fundamente der Doppelmonarchie verstanden.