Bei dieser Argumentation wurde verkannt, dass die Mindestverbüßungszeit bei der ursprünglich verhängten 15-jährigen Freiheitsstrafe siebeneinhalb Jahre betrug, bei der lebenslangen Strafe hingegen 15 Jahre.
Im 3000-m-Hindernislauf sind auf den ca. siebeneinhalb Stadienrunden jeweils vier feststehende Hindernisse sowie eine Hürde mit Wassergraben zu überwinden.