Ob ein Verbrechen „schimpflich“ ist oder nicht, wird durch die Art der Strafe, die verhängt werden könnte (jedoch nicht durch die Strafe, die tatsächlich verhängt wird), entschieden.
Dabei diente diese Form der Hinrichtung allein als Strafverschärfung für von einem Juden begangenen schweren Diebstahl, für den allgemein das schimpfliche Hängen als Strafe vorgesehen war.