Für den Unterschied zum bei Übertragung zu Grunde gelegten Wert ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen, der allerdings ratierlich auf die Laufzeit der Garantie verteilt wird.
Die vereinbarte Kapitalleistung aus der Versicherung wird überwiegend in ratierlicher Form (Rente) oder auch in Form einer einmaligen Kapitalleistung erbracht.
Da Rückstellungen in der Bilanz (ausgewiesen dort als passiviertes Fremdkapital) ratierlich aufgebaut werden (Teilwerte) ist ein Bilanzsprung umso größer, je früher der Versorgungsfall eintritt (z. B. Invalidität des Arbeitnehmers).
Alle übrigen in die bereits gezahlten Beiträge eingerechneten Abschlusskostenzuschläge, einschließlich der ratierlich angesetzten, müssten dem Versicherungsnehmer zurückerstattet werden.