Der Vertrag wurde vom syrischen Parlament einstimmig ratifiziert, ging aber nicht durch das französische Parlament; die Regierung sah eine Ablehnung durch den Senat bereits vorher.
Die Nichtbegünstigungsklausel besagt, dass alle Schiffe, die einen Hafen eines Unterzeichnerstaates anlaufen, den Regeln unterliegen, unabhängig davon, ob der Flaggenstaat das Abkommen ratifiziert hat.