Die Selbstverwaltungsorgane (Vorstand und Vertreterversammlung) sind paritätisch mit Feuerwehrvertretern und Vertretern der Feuerwehrträger (wie Bürgermeister und Landräte) besetzt.
Die Wahllisten mussten laut Wahlgesetz paritätisch mit Männern und Frauen besetzt sein, es gab aber viele männliche Einzelbewerber und männliche Spitzenkandidaten.
Um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sollten die höchsten Staatsorgane der Föderation paritätisch bzw. proportional mit Angehörigen beider Nationalitäten besetzt werden.