Die jeweils konkrete personzentrierte Interaktion, welche von diesen Grundhaltungen geprägt ist, hat stets zum Ziel, die Inkongruenz der ratsuchenden Person zu reduzieren.
Das Zinsänderungsrisiko besteht bei Inkongruenzen in der Gefahr, dass eine Anschlussrefinanzierung zu einem höheren Zinssatz abgeschlossen werden muss als die Ursprungsrefinanzierung.
Durch diese unterschiedlichen Inkongruenzen ergeben sich wiederum spezifische Beschwerden und auch Aussagen von betroffenen Personen (siehe hierzu auch Klassifikation von Motiv-Diskrepanzen).