Es muss gegeneinander abgewogen werden, welche Beeinträchtigungen die Parteien im Falle des Erlasses der einstweiligen Anordnung zu gewärtigen hätten und welche Beeinträchtigungen im Falle des Nicht-Erlasses eintreten würden.
Bei der eiligen Rückkehr zum Mittagessen muss er gewärtigen, dass schon der erste Gang abgeräumt ist; er merkt jedoch, dass man die Uhr im Esszimmer verstellt hat.
Es gehört Mut dazu, die Anstrengungen eines Rittes über Saumwege im Gebirge und selbst über die Brennerstraße zu unternehmen, wobei man jeden Augenblick eines Überfalles gewärtig sein musste.
Da in diesem Abschnitt viel Aushubmaterial zu gewärtigen war, gestaltete sich das Angebot für die Genossenschaft günstig und wurde daher ohne Einschränkung angenommen.
Strafrechtliche Folgen hat demnach z. B. jene Unternehmungsleitung zu gewärtigen, die durch nachlässiges Verhalten bei der Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten eine Überschuldung des Unternehmens in Kauf nimmt.